Berechtigungen: Gastgewerbe gemäß § 94 Ziffer 26 GewO 1994 in der Betriebsart "Gasthof" mit den Berechtigungen gemäß § 111 Abs.1 Ziffer 2 GewO 1994 Ziffer 2 - Verabreichung von Speisen jeder Art und Ausschank von Getränken;
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